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Mitgliederversammlung November
Einladung zur Mitgliederversammlung des Vereins Aktiver Musiker 2009 e.V.
Liebes Vereinsmitglied,
Wir möchten dich herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung einladen. Die Versammlung findet statt am:
Datum: 10.11.2023 Uhrzeit: 18:30 Ort: Vereinsheim Schlachthofstraße 10, 39418 Staßfurt
Hier ist die Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Satzungsänderung
- Vorstellung und Diskussion der vorgeschlagenen Satzungsänderungen
- Abstimmung über die Satzungsänderungen
- Entlastung des Vorstandes
- Bericht des Vorstandes über die Vereinsaktivitäten im letzten Jahr
- Diskussion und Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Bildung eines Wahlvorstandes
- Nominierung und Vorstellung der Kandidaten für die Vorstandsposten
- Wahl des neuen Vorstandes
- Sonstiges
- Offene Diskussion und Fragen aus der Mitgliedschaft
- Ankündigungen und Informationen
Wir möchten Dich daran erinnern, dass gemäß unserer Satzung nur ordentliche Mitglieder stimmberechtigt sind.
Solltest Du Anträge oder Vorschläge für die Tagesordnung haben, teile uns diese bitte schriftlich mit.
Mit freundlichen Grüßen,
Steve Peterka
- Vorstandsvorsitzender
Verein Aktiver Musiker 2009 e.V.
Änderungen Satzung:
Alt:
- 9 Organe des Vereins
9.1 Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
- 10 Der Vorstand
10.1 Der geschäftsführende Gesamtvorstand besteht aus:
- dem ersten Vorsitzenden
- dem zweiten Vorsitzenden
- dem Kassenwart
10.1.1 entfällt
10.2 Der gesetzliche Vorstand im Sinne § 26 BGB setzt sich aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart zusammen.
10.3 Im Rechtsverkehr wird der Verein durch je ein Mitglied des gesetzlichen Vorstands vertreten.
10.4 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet der erste Vorsitzende, zweite Vorsitzende oder Kassenwart aus, wird in einer Mitgliederversammlung ein Vertreter für den Rest der Amtsdauer gewählt.
10.5 Ein Rücktritt vom gesetzlichen Vorstand kann nur schriftlich gegenüber eines anderen Vorstandsmitgliedes mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende eingereicht werden.
Neu:
- 9 Organe des Vereins
9.1 Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
- die Beisitzer
- 10 Der Vorstand
10.1 Der geschäftsführende Gesamtvorstand besteht aus:
- dem ersten Vorsitzenden
- dem zweiten Vorsitzenden
- dem Kassenwart
10.1.1 entfällt
10.2 Der gesetzliche Vorstand im Sinne § 26 BGB setzt sich aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart zusammen.
10.3 Im Rechtsverkehr wird der Verein durch je ein Mitglied des gesetzlichen Vorstands vertreten.
10.4 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet der erste Vorsitzende, zweite Vorsitzende oder Kassenwart aus, wird in einer Mitgliederversammlung ein Vertreter für den Rest der Amtsdauer gewählt.
10.5 Ein Rücktritt vom gesetzlichen Vorstand kann nur schriftlich gegenüber eines anderen Vorstandsmitgliedes mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende eingereicht werden.
10.6 Der Vorstand kann durch bis zu vier Beisitzer in seiner Arbeit unterstützt werden. Die Wahl der Beisitzer wird durch die Mitgliederversammlung durchgeführt. Die Dauer des Amtes beträgt vier Jahre.
10.7 Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstands unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage eine Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26 a EStG für den Vorstand und der Beisitzer festlegen.
10.8 Die Mitglieder des Vereins, der Vorstand und die Beisitzer haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon und Kopier- und Druckkosten. Die Mitglieder, der Vorstand und die Beisitzer haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten.
